Unter einer Organspende oder Gewebsspende ist die Übertragung (Transplantation) von funktionstüchtigen Organen und Geweben bei verstorbenen Spender/innen und die Vermittlung von Spenderorgane an die passenden Patienten zu verstehen.
Als Voraussetzungen für eine Organspende gelten der irreversible Hirntod, die Einwilligung zur Organentnahme zu Lebzeiten sowie die medizinische Eignung der Organe.
Jede/r kann Organe oder Gewebe spenden, solange die Organe oder das Gewebe gesund sind. Für eine Organspende gibt es daher keine geregelte Altersgrenze. HIV oder Krebserkrankungen können eine Organspende einschränken. In allen Fällen entscheiden die Ärzte, ob eine Organspende infrage kommt.
Die Sehnen, das Knochengewebe, die Haut, die Blutgefäße, die Hornhaut der Augen, das Knorpelgewebe und die Herzklappen
Es gibt keine wesentlichen Veränderung des Leichnams nach einer Organspende, da der Körper nach der Organentnahme gebührend, wie nach jeder Operation versorgt wird. Nach einer Spende ist jede Form der Bestattung möglich. Angehörige haben die Möglichkeit sich bei der verstorbenen Person, vor und nach der Organspende, zu verabschieden. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) und die Transplantationsbeauftragten des Entnahmekrankenhauses bieten Angehörigen Unterstützung und Begleitung während der gesamten Zeit.
Es gibt keine wesentlichen Veränderung des Leichnams nach einer Organspende, da der Körper nach der Organentnahme gebührend, wie nach jeder Operation versorgt wird. Nach einer Spende ist jede Form der Bestattung möglich. Angehörige haben die Möglichkeit sich bei der verstorbenen Person, vor und nach der Organspende, zu verabschieden. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) und die Transplantationsbeauftragten des Entnahmekrankenhauses bieten Angehörigen Unterstützung und Begleitung während der gesamten Zeit.
Bei der Organspende werden funktionstüchtige Organe entnommen und vermittelt.
Bei der Gewebespende wird das Körpergewebe entnommen und vermittelt. Diese Spende kann auch kann auch bis zu 72 Stunden nach dem Tod erfolgen.
Der Hirntod ist ein Kriterium für den Tod des Menschen. Er tritt ein, wenn ein unumkehrbarer Hirnausfall vorliegt. Das bedeutet, dass die Funktionsfähigkeiten des Hirnes ausfallen und so automatische Körperfunktionen, wie Blutdruck und Herzschlag nicht mehr vom Hirn gesteuert werden. Eine Erholung des Körpers ist dann nicht mehr möglich.
Die Lunge, das Herz, die Leber, die Bauchspeicheldrüse, die Niere und der Dünndarm
Das Transplantationsgesetz (TPG) deckt alle rechtlichen Grundlagen für die Organ- und Gewebespende ab. Damit wird Transparenz bezüglich Spende, Vermittlung und Transplantation geschaffen, um Missbrauch zu vermeiden
In Deutschland gilt die Entscheidungslösung, das bedeutet, dass Organe nur bei einer Einwilligung zu Lebzeiten entnommen werden dürfen.
Wenn kein schriftlicher Wille vorliegt, müssen Angehörige die Entscheidung im Sinne des Verstorbenen treffen.
Unter einer Organspende oder Gewebsspende ist die Übertragung (Transplantation) von funktionstüchtigen Organen und Geweben bei verstorbenen Spender/innen und die Vermittlung von Spenderorgane an die passenden Patienten zu verstehen.
Bei der Organspende werden funktionstüchtige Organe entnommen und vermittelt.
Bei der Gewebespende wird das Körpergewebe entnommen und vermittelt. Diese Spende kann auch kann auch bis zu 72 Stunden nach dem Tod erfolgen.
Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste für eine Organtransplantation
gespendete Organe
in 2024
gemeldete
Organspender/innen
2023
gemeldete
Organspender/innen 2024.
Die Zahl ist um ca. 1,24 % gesunken