Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist sehr persönlich und sensibel. Nur mit einer ausdrücklichen Einwilligung zu Lebzeiten dürfen Ärzte eine Organspende durchführen.
Diese Entscheidung kannst du schriftlich in einem Organspendeausweis festhalten – sie ist jedoch nicht endgültig und kann jederzeit geändert werden.
Zusätzlich zum kostenlosen Organspendeausweis besteht seit dem
18. März 2024 die Möglichkeit, dich im Online-Melderegister für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende unter www.organspende-register.de einzutragen. Dadurch kann im Ernstfall schneller auf deine Entscheidung reagiert werden.
Seit dem 1. Juli 2024 sind Entnahmekrankenhäuser verpflichtet, bei jeder potenziellen Organspende das Organspende-Register einzusehen, um festzustellen, ob der/die Verstorbene dort eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende hinterlegt hat.
Im Falle eines irreversiblen Hirntods entlastet eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu Lebzeiten deine Angehörigen, da sie sonst diese schwere Wahl für dich treffen müssten.