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Widerspruchslösung

Unter dem Gesetzesvorschlag der Widerspruchslösung gilt jede volljährige und einwilligungsfähige Person als möglicher Organspender, außer es wird sich ausdrücklich dagegen entschieden. Im Juni 2024 wurde dieser Gesetzesantrag im Bundesrat vorgestellt, nachdem er 2020 gescheitert ist. Noch ist offen, ob die Widerspruchlösung als tatsächliches Gesetz in Kraft treten wird.

Organspende-Register

Das Organspende-Register ist seit März 2024 ein zentrales elektronisches Verzeichnis, indem die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende digital hinterlegt werden kann. Diese Eintrag ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.

Aktuell haben sich bereits knapp 280.000 Personen registriert.

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